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Strafrechtlicher Schutz gegen Datenmissbrauch*)*)Der Text basiert auf einem am 9. November 2018 im Rahmen des Symposiums "Datenschutzrecht" der Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht gehaltenen Vortrages. Der Text wurde für die Veröffentlichung aktualisiert.

BeiträgeAlexander TipoldÖZW 2021, 50 Heft 2 v. 15.3.2021

Die praktische Bedeutung des § 63 DSG beurteilt anhand der gerichtlichen Kriminalstatistik ist als gering einzuschätzen; im Vergleich dazu bietet die Diskussion im Schrifttum über die Auslegung dieser Bestimmung bedeutend mehr. Als Teil des Nebenstrafrechts wird § 63 DSG gern übersehen, dabei ist das Strafbarkeitspotential gar nicht so gering, wie die Verurteilungszahlen vermuten lassen. Daher zahlt es sich durchaus aus, diese Bestimmung näher zu betrachten.

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