Die erste gesetzliche Regelung des Vergabewesens in Österreich erfolgte durch das am 1. Jänner 1994 in Kraft getretene Bundesvergabegesetz. Es war durch den Beitritt Österreichs zum EWR veranlasst, der Österreich verpflichtet hat, einen guten Teil der damaligen Vergaberichtlinien in verbindlicher Weise umzusetzen.