I. Einleitung
Den "Nutzern" einer Rechtsordnung einen nützlichen Einblick von außen anzubieten, ist keine leichte Aufgabe und auch etwas gefährlich. Schließlich kennen diese Nutzer, also im Falle des Bundesvergabegesetzes (BVergG) die österreichischen Beschaffer, Bieter, Richter, Rechtsanwälte, Bundes- und Landesregierungen, usw, ihre Rechtsordnung selbst am besten, jedenfalls besser als irgend jemand etwa aus Deutschland oder Großbritannien. Allerdings kann ein Vergleich mit anderen Rechtsordnungen durchaus nützlich sein, gewährt er doch oft Erkenntnisse über die eigene Rechtsordnung, die durch Kenntnisse über Herangehensweisen entstehen können, die sich von den eigenen unterscheiden.1) Zudem besteht durch das europäische Vergaberecht eine gemeinsame Grundlage, die sich in den jeweiligen nationalen Umsetzungen in Österreich, Deutschland oder Großbritannien wiederfinden sollten. Jedenfalls bietet die Bestandsaufnahme des östereichischen BVergG zum Anlass seines fünfundzwanzigjährigen Bestehens, der sich dieses Heft verschrieben hat, auch eine Gelegenheit, einen rechtsvergleichenden Ansatz beizutragen. Dies geschieht aber nicht in erster Linie um die Kenntnisse der fremden Rechtsordnungen zu erweitern, sondern um vielleicht einige Erkenntnisse über das österreichische Bundesvergabegesetz selbst zu gewinnen.