I. Einleitung
Mit dem Bundesvergabegesetz feiert auch der vergabespezifische Rechtsschutz sein 25-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass soll mit dem vorliegenden Beitrag zum einen ein Streifzug durch die Geschichte unternommen werden, in dem die wesentlichen Änderungen ebenso wie die Bereiche, die in ihrem Kern von Anfang an Bestand hatten, dargestellt werden. Zum anderen sollen einige aktuelle Problemstellungen angerissen werden, welche die Praxis auch in den nächsten Jahren noch beschäftigen werden.1)