I. Die Entwicklung des Konzessionsvergaberechts
Das Bundesvergabegesetz-Konzessionen (BVergGKonz)1) enthält 123 Paragrafen und neun Anhänge. Die Druckfassung beläuft sich auf 75 Seiten. Damit hat die Verrechtlichung des Konzessionsvergaberechts einen beachtlichen (je nach Sichtweise auch bedenklichen) Umfang erreicht.