Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung sind Motive, die sehr häufig bemüht werden, um Abweichungen von den einheitlichen Verwaltungsverfahrensgesetzen und dem VwGVG zu rechtfertigen. In besonderem Maße gilt dies für Regelungen, mit denen die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln speziell geregelt werden soll, wie dies derzeit etwa in mehreren Bauordnungen der Fall ist. Im folgenden Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, wie diese Sonderbestimmungen rechtlich zu bewerten sind und welche Bedeutung sie für die Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung tatsächlich haben.