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Grundprobleme der aufschiebenden Wirkung am Beispiel des Bauverfahrens*)*)Schriftfassung eines am 17. 10. 2019 an der Universität Innsbruck gehaltenen Berufungsvortrags. Der Vortragsstil wurde beibehalten, die Ausführungen wurden lediglich geringfügig um Anmerkungen erweitert. Für ihre Diskussionsbereitschaft und wertvollen Anregungen danke ich Magdalena Pöschl. Außerdem geht mein Dank an Verena Hörtnagl-Seidner und Anja Oberkofler für ihr konstruktives Feedback.

BeiträgeLamiss Khakzadeh-LeilerÖZW 2019, 106 Heft 4 v. 15.9.2019

Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung sind Motive, die sehr häufig bemüht werden, um Abweichungen von den einheitlichen Verwaltungsverfahrensgesetzen und dem VwGVG zu rechtfertigen. In besonderem Maße gilt dies für Regelungen, mit denen die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln speziell geregelt werden soll, wie dies derzeit etwa in mehreren Bauordnungen der Fall ist. Im folgenden Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, wie diese Sonderbestimmungen rechtlich zu bewerten sind und welche Bedeutung sie für die Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung tatsächlich haben.

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