Unionsrecht und europäische Rechtsprechung weisen der EZB eine Sonderstellung im Institutionengefüge der Union zu, die sich mitunter erheblichen primär- und staatsrechtlichen Bedenken aussetzt. Gerade im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht ergeben sich dabei grundlegende Fragen im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Unionsrecht und staatlichem Recht. So weichen neuere Judikatur und sekundärrechtliche Entwicklungen von den Strukturprinzipien des Anwendungsvorrangs, der Kompetenztrennung und des mitgliedstaatlichen Vollzugs von Unionsrecht ab. Der vorliegende Beitrag geht anhand aktueller Beispiele der Frage nach der Zulässigkeit dieser Abweichungen, insb unter Berücksichtigung der Ultra-Vires-Doktrin, nach.