Die ÖZW trauert um Bernhard Raschauer, der am 2. September 2019 im 72. Lebensjahr überraschend verstorben ist. Geboren in Wien am 19. April 1948, studierte er an der Universität Wien Rechtswissenschaften und absolvierte eine Ausbildung zum akademischen Übersetzer für Englisch. Von 1971 bis 1974 war er als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg tätig. 1978 habilitierte er sich für Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Wien und wurde 1982 zum außerordentlichen, 1989 zum ordentlichen Universitätsprofessor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht ernannt. Als Nachfolger von Karl Wenger übernahm er die Leitung der Abteilung Öffentliches Wirtschaftsrecht. Mit Bernhard Raschauer hat die Wissenschaft des Öffentlichen Rechts einen ihrer hervorragendsten Vertreter verloren. Schon früh hat er sich zentralen wirtschaftsrechtlichen Fragen zugewandt und diese, was damals keineswegs selbstverständlich war, auch aus internationaler bzw europarechtlicher Perspektive untersucht. So etwa in seinem ersten ÖZW-Aufsatz (1994, 112) über das Beihilfenverbot nach den Globalabkommen mit den Europäischen Gemeinschaften. Der ÖZW, deren wissenschaftlichem Beirat er angehörte, ist er auch zeit seines Lebens treu geblieben und hat sie mit zahlreichen wertvollen Aufsätzen bereichert. Man denke nur an den Beitrag über die Grenzen der Wahlfreiheit zwischen den Handlungsformen der Verwaltung im Wirtschaftsrecht (ÖZW 1977, 1), den Aufsatz zum Immissionsschutz im Gewerberecht und im Zivilrecht (ÖZW 1980, 7) oder, aus jüngerer Zeit, seine Abhandlung über die Entwicklung des öffentlichen Wirtschaftsrechts in Österreich (ÖZW 2015, 2). Bernhard Raschauers besonderes Verdienst ist es, die ökologische, also "grüne" Seite des Wirtschaftsrechts als einer der Ersten beleuchtet zu haben: Dank seiner Tätigkeit als niederösterreichischer Umweltanwalt über eine Fülle praktischen Hintergrundwissens verfügend und mit einer besonderen Liebe und Gabe ausgestattet, im Besonderen Verwaltungsrecht stets auch das grundlegende "Allgemeine" zu sehen, legte er 1986 die erste Monografie zum "Umweltschutzrecht" vor. Ihr folgten Kommentare zum Wasserrechts- und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (1993, 1995) sowie 1998 sein "Allgemeines Verwaltungsrecht", das 2016 in fünfter Auflage erschienen ist. Daneben hat er auch das klassische Wirtschaftsrecht nie aus den Augen verloren: Standardwerke, wie der Grundriss des österreichischen Wirtschaftsrechts (3. Auflage 2010), das "Handbuch Energierecht" (2006) und das 2015 erschienene Finanzmarktaufsichtsrecht, sprechen für sich.