Die Reform des UVP-Verfahrens hat bei Änderungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G 2000) bereits Tradition. So zeigen die Novellen der letzten Jahre durchwegs erkennbare Tendenzen zur Steigerung der Verfahrenseffizienz und zur Optimierung der gesetzlich vorgezeichneten Abläufe.1) Nicht ohne Grund: Langwierige und komplexe Verfahren, somit ein zeit- und kostenintensives Genehmigungsregime, sind ein offenkundiger Schwachpunkt der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der damit verbundene Zeitverlust dämpft die Investitionsbereitschaft und bremst den Infrastrukturausbau.