Das Standort-Entwicklungsgesetz1) hat im Begutachtungsverfahren fundamentale Kritik aus verfassungs- und unionsrechtlicher Sicht auf sich gezogen – Kritik, die dem Gesetz in der Diskussion noch heute nachhallt, obwohl der ursprüngliche Entwurf in wesentlichen Bereichen überarbeitet wurde. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob diese Kritik tatsächlich berechtigt ist. Dabei lohnt es, auch grundsätzliche Überlegungen anzustellen, welche legistischen Möglichkeiten einer effektiven Verfahrensbeschleunigung dem Gesetzgeber im Geflecht der verfassungs- und völkerrechtlichen sowie unionsrechtlichen Rahmenbedingungen überhaupt zur Verfügung stehen.