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Zum Verhältnis zwischen Naturschutz und Wirtschaft: Wieviel Wirtschaft(-srecht) steckt im Naturschutzrecht?

BeiträgeLamiss Khakzadeh-LeilerÖZW 2018, 2 Heft 1 v. 15.1.2018

Die Beziehung zwischen Umweltrecht und Wirtschaftsrecht wurde im Schrifttum bereits vielfach ausgelotet. 1)1)S nur Proelß, Wirtschaft und Umwelt im europäischen Kontext, in: Institut für Umweltrecht der JKU Linz (Hrsg), Jahrbuch des österreichischen und europäischen Umweltrechts 2016 (2016) 151 ff; Schulev-Steindl, Umweltrecht – eine Disziplin im Zeichen globaler Ressourcenknappheit, RdU 2010, 4 ff; Schwarzer, In der Wurzel eins? Betrachtungen zum Verhältnis zwischen Umwelt- und Wirtschaftsrecht, ÖZW 2016, 46 ff. Demnach stehen beide Bereiche nicht isoliert nebeneinander, vielmehr sind – so die einhellige Meinung – Teile des Umweltrechts sogar dem Wirtschaftsrecht zuzuordnen. 2)2)S die in FN 1 zitierte Lit. S außerdem die Darstellung umweltrechtlicher Gebiete von Madner, Anlagenrelevantes Umweltrecht – Naturschutzrecht, in: Holoubek/Potacs (Hrsg), Öffentliches Wirtschaftsrecht II3 (2013) 881 ff. Weit weniger Augenmerk wird indes auf das spezifische Verhältnis zwischen Naturschutzrecht und Wirtschaftsrecht gelegt. Bei oberflächlicher Betrachtung scheinen beide Gebiete in deutlichem Gegensatz zueinander zu stehen. Wirtschaftliches Handeln läuft – so eine verbreitete Auffassung – Naturschutzinteressen zuwider, beeinträchtigt doch die Verwirklichung wirtschaftlich motivierter Projekte häufig die Unversehrtheit der Natur. Zugleich scheinen Naturschutzinteressen in deutlichem Kontrast zur Wirtschaft zu stehen, 3)3)S dazu Rothgang, Ökonomische Perspektiven des Naturschutzes (1996) 23. weil Erstere die Realisierung wirtschaftlicher Vorhaben behindern können. Nimmt man freilich diese Positionen näher in den Blick, so erscheint es doch zumindest zweifelhaft, ob diese Trennlinie zwischen Naturschutz auf der einen und Wirtschaft auf der anderen Seite tatsächlich derart markant verläuft. Der folgende Beitrag unternimmt es, das Verhältnis zwischen dem Naturschutzrecht als (ältestem) Teil des Umweltrechts und dem Wirtschaftsrecht näher in den Blick zu nehmen. Konkret soll – anhand ausgewählter Themenbereiche – überlegt werden, ob Naturschutz und Wirtschaft einander tatsächlich antipodisch gegenüberstehen oder ob sich nicht vielleicht doch Berührungspunkte und Schnittstellen ausmachen lassen. Damit soll letztlich der Frage nachgegangen werden: Wieviel Wirtschaft(-srecht) steckt im Naturschutzrecht?

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