In der Praxis des Verwaltungsstrafrechts werden oft bei erstmaligen Verletzungen von Rechtsvorschriften – auch bei geringfügigen Verletzungen – Strafen verhängt, deren Höhe in keinem vernünftigen Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Tat steht. Dieses Problem gibt es nicht nur in Österreich. Daher werden in mehreren Staaten Überlegungen zu seiner Bewältigung angestellt.