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Beraten statt strafen – Wo drückt derzeit der Schuh1)1)Überarbeitete Fassung eines Referats, das am 17.05.2017 bei einer gemeinsamen Veranstaltung der Landwirtschaftskammer und der WKO gehalten worden ist.

BeiträgeGerhart WielingerÖZW 2017, 120 Heft 3 v. 15.6.2017

In der Praxis des Verwaltungsstrafrechts werden oft bei erstmaligen Verletzungen von Rechtsvorschriften – auch bei geringfügigen Verletzungen – Strafen verhängt, deren Höhe in keinem vernünftigen Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Tat steht. Dieses Problem gibt es nicht nur in Österreich. Daher werden in mehreren Staaten Überlegungen zu seiner Bewältigung angestellt.

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