Nach einer längeren öffentlichen Diskussion wurde im Dezember 2015 das neue Normengesetz beschlossen.*) Das Bundesgesetz über das Normenwesen (Normengesetz 2016)1) ist mittlerweile seit 1. April 2016 in Kraft.2) Der vorliegende Beitrag soll das neue Normengesetz analysieren, wobei der Schwerpunkt auf allgemeine, insb verfassungsrechtliche Fragen gelegt wird. Es soll vor allem der Frage nachgegangen werden, ob der Gesetzgeber jene interessanten grundsätzlichen Probleme, die in der Lehre zum alten Normengesetz 19713) aufgezeigt wurden, durch die Neukodifikation gelöst hat.4)