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Untreue neu nach dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015

BeiträgeRobert Kert, Peter KomendaÖZW 2015, 141 Heft 4 v. 15.9.2015

Obwohl sich eine mit der Reform des StGB befasste Expertenkommission gegen eine Neufassung des Untreue-Tatbestands ausgesprochen hatte, entschloss sich der Gesetzgeber aufgrund eines Initiativantrags, § 153 StGB zu reformieren. Damit wurden Eingriffe in einen der Grundpfeiler des Wirtschaftsstrafrechts vorgenommen, der für mehr als 40 Jahre von inhaltlichen Änderungen verschont geblieben ist. Nach der im Initiativantrag formulierten Zielsetzung soll durch die Reform "Unklarheiten" in der Rechtsanwendung entgegengewirkt und der Tatbestand somit präziser gefasst werden. In diesem Beitrag werden die Änderungen näher beleuchtet und es wird untersucht, ob die neue Tatbestandsfassung tatsächlich präziser ist.

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