Seit Juli 2014 sind verschiedene Rechtsakte der EU in Kraft, welche die Mitgliedstaaten insbesondere dazu verpflichten, Marktmissbrauch (vor allem Insidergeschäfte und Marktmanipulation) umfassender als bisher unter gerichtliche sowie allenfalls auch verwaltungsbehördliche Strafsanktion zu stellen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die zentralen Inhalte dieser Rechtsinstrumente. Außerdem wird untersucht, welche Auswirkungen auf das österreichische Kapitalmarktstrafrecht mit der Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgaben (bis spätestens Juli 2016) verbunden sein werden.

