Im österreichischen und europäischen Arzneimittelsektor ist das Prinzip der freiwilligen Selbstkontrolle durch Branchenverbände von großer Bedeutung. Der Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs, Pharmig, hat im Jahr 2014 in seinen Verhaltenskodex Transparenzbestimmungen aufgenommen, welche die Verbandsmitglieder verpflichten, bestimmte personenbezogene Daten über ihre mit Angehörigen der Fachkreise und Institutionen bestehenden Leistungsbeziehungen im Internet offenzulegen. Diese Veröffentlichungen beschränken den datenschutzrechtlichen Geheimhaltungsanspruch der Betroffenen. Dieser Aufsatz stellt die neuen, im Jahr 2015 erstmals anwendbaren Transparenzbestimmungen dar, analysiert die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichungen und geht auf bestimmte mit der Datenverwendung einhergehende Pflichten der pharmazeutischen Unternehmer ein.

