Das System des Wettbewerbsrechts ist komplexer und umfangreicher geworden. Der Wettbewerb durchzieht weite Teile des öffentlichen Wirtschaftsverwaltungsrechts und reicht bis in die Verfassungssphäre. Traditionelle Grenzlinien zu anderen Rechtsgebieten wie dem Wirtschaftslenkungs- und Aufsichtsrecht werden dadurch durchbrochen. Aufgabe der vorliegenden Abhandlung ist es, Ordnungskriterien für das System des Wettbewerbsrechts zu ermitteln und auf deren Basis Ansätze für eine Neuvermessung vorzuschlagen.

