Dieser Beitrag befasst sich mit Aspekten einer Weiterentwicklung des Systems des öffentlichen Wirtschaftsverwaltungsrechts. Vermehrt in den Mittelpunkt der Überlegungen ist das sogenannte Regulierungsrecht und mit ihm die Frage gerückt, ob ein eher weites oder enges Begriffsverständnis sinnvoll erscheint. In der Literatur finden sich diesbezüglich verschiedene Herangehensweisen. Hier wird ein engeres Verständnis des Regulierungsrechts als zweckmäßig erachtet. Die nachfolgenden Überlegungen verstehen sich als Reaktion auf die Einladung zur Diskussion über eine adaptierte Systematisierung des öffentlichen Wirtschaftsrechts und laden ihrerseits zu dieser Diskussion ein.

