Wer einen Essay über Entwicklung und Perspektiven des Wirtschaftsrechts in Österreich unternimmt, muss mit einer captatio benevolentiae beginnen: Es kann sich nur um subjektive Schlaglichter handeln, die in persönlichen Eindrücken wurzeln. Will man nicht den Umfang und vor allem die Quantität der Nachweise einer Habilitationsschrift anstreben, so müssen zahlreiche Wissenschaftler und ihre Beiträge im Lauf von Jahrzehnten unerwähnt bleiben, ohne dass dies Geringschätzung zum Ausdruck bringen soll.

