Pflegeleistungen unterliegen in grenzüberschreitenden Sachverhalten dem Einfluss des Unionsrechts. In der Koordinierungsverordnung 883/2004 finden sich bislang keine ausdrücklichen Regelungen zur Koordinierung von Pflegeleistungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) zieht in ständiger Rechtsprechung die Regelungen zur Koordinierung von Leistungen bei Krankheit heran - wenngleich in teilweise modifizierter Form, um der Besonderheit von Pflegeleistungen Rechnung zu tragen. Der folgende Beitrag widmet sich dieser Rechtsprechung zum Anspruch auf Pflegeleistungen in grenzüberschreitenden Konstellationen anhand einiger richtungsweisender Entscheidungen.

