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Kündigung des Heimvertrags bei vertraglich vereinbarter Kündigungsfrist

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtAufsatzMichael GannerÖZPR 2025/85ÖZPR 2025, 151 - 152 Heft 5 v. 5.11.2025

Gemäß § 27i KSchG kann der Heimträger den Heimvertrag nur aus wichtigen Gründen und unter Einhaltung einer einmonatigen oder - bei Einstellung oder wesentlicher Einschränkung des Heimbetriebs - dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Wird vertraglich eine längere Kündigungsfrist vereinbart, gilt diese. (FN )

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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