Die Rechtslage für die Anerkennung von Pflegewohnheimen in der Steiermark hat sich durch das Inkrafttreten des (neuen) Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetzes mit 1. 1. 2025 grundlegend geändert. Dies wirft vor allem Fragen im Hinblick auf die Rechtswirkungen von "alten" und "neuen" Anerkennungsbescheiden im Fall einer Rechtsnachfolge auf.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

