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Im Pflegegeld-Begutachtungsformular für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird für eine Reihe von Pflegeverrichtungen als Zeitwert eine "Empfehlung" den gutachtenden Personen vorgegeben. Was ist darunter zu verstehen? Wie sind sie zu handhaben?

Pflegegeld & SozialrechtFragen aus der PraxisAufsatzMartin GreifenederÖZPR 2025/66ÖZPR 2025, 115 Heft 4 v. 25.9.2025

Weder das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) noch die Einstufungsverordnung (EinstV) noch die Kinder-Einstufungsverordnung (Kinder-EinstV) kennen diesen Begriff bzw diese Art eines Zeitwertes. Mit Ausnahme des Fixwertes "Erschwerniszuschlag" (§ 8 Kinder-EinstV) und des Maximalwertes für alle Hilfsverrichtungen gesamt (§ 4 Abs 3 Kinder-EinstV) kennt die Einstufungsverordnung für Kinder und Jugendliche ausschließlich .

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