Wenn österreichische Staatsbürger in der Schweiz leben und die Voraussetzungen für eine Erwachsenenvertretung erfüllen, sind grundsätzlich die entsprechenden Schweizer Behörden und Gerichte dafür zuständig. Dem Österreicher ist dann ein Beistand nach Schweizer Recht zu bestellen. Auch Verfahren und Kontrolle erfolgen nach den Schweizer Regeln. Das gilt selbst dann, wenn in Österreich schon ein Erwachsenenvertreter für die Person zuständig ist.