Mit der UbG-IPRG-Nov 2022, die am 1. 7. 2023 in Kraft getreten ist, wurde auch die Unterbringung auf Verlangen (§§ 4 bis 7 UbG) teilweise novelliert. Neben Verbesserungen hat das auch eine Unklarheit mit sich gebracht.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.