Am 1. 7. 2018 ist das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz in Kraft getreten und hat das bisherige Sachwalterrecht abgelöst. Mit der Neuregelung der gesetzlichen Vertretung volljähriger Personen wurden zwei primäre Ziele verfolgt: die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sowie eine Reduktion der (vormaligen) Sachwalterschaft. Dennoch steigt die Zahl der Erwachsenenvertretungen weiter an. Wurden die Ziele (bislang) verfehlt?