Pflegeheimkosten. OGH: Nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz (seit 1. 1. 2023 Kärntner Pflege- und Betreuungsgesetz) sind Ansprüche gegen Großeltern und Enkel, die sich nicht auf die gesetzliche Unterhaltspflicht, sondern auf eine vertragliche Vereinbarung (Übergabsvertrag) gründen, nicht von der Verfolgungs- und Ersatzpflicht nach § 5 Abs 3, § 48 K-MSG ausgenommen.
8 Ob 10/23p