Mit den auf Grundlage des Hospiz- und Palliativfondsgesetzes (HosPalFG) zur Verfügung gestellten Zweckzuschüssen unterstützt der Bund die Länder langfristig bei der Umsetzung eines österreichweiten, bedarfsgerechten und nach einheitlichen Kriterien organisierten Hospiz- und Palliativversorgungsangebots für unheilbar erkrankte und sterbende Menschen und ihre An- und Zugehörigen. Deren bedürfnisangepasste Unterstützung steht im Mittelpunkt des Gesetzes und ist aufgrund der zunehmenden Anzahl von chronischen Erkrankungen und Multimorbiditäten sowie der demografischen Entwicklung von wachsender Bedeutung.