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Das Erwachsenenschutzrecht ist verfassungskonform

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtAufsatzMichael GannerÖZPR 2024/40ÖZPR 2024, 84 - 86 Heft 3 v. 8.7.2024

Rechtsanwälte und Notare sind gesetzlich verpflichtet, Erwachsenenvertretungen zu übernehmen. Eine Entlohnung dafür bekommen sie nur, wenn die vertretene Person eine solche bezahlen kann. Erwachsenenschutzvereine können die Übernahme von Erwachsenenvertretungen mangels Kapazität ablehnen. Sie werden großteils vom Bund finanziert und ehrenamtliche Mitarbeiter der Vereine erhalten eine Aufwandsentschädigung. Ist das alles sachgerecht und damit verfassungskonform? Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sagt ja (4. 3. 2024; G 873-876/2023).

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