Ein vom Obersten Gerichtshof (OGH) im November des vergangenen Jahres entschiedener Fall hat medial hohe Wellen geschlagen: Den Eltern eines Kindes mit einer schweren körperlichen Missbildung wurde ein Anspruch gegen den behandelnden Arzt, der die Behinderung beim Ultraschall-Screening übersehen hatte, auf Ersatz des gesamten Unterhaltsaufwands zugesprochen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

