Vor kurzem hat das Schicksal einer 99-jährigen Frau mediales Aufsehen hervorgerufen. Sie war schon lange in einem Krankenhaus, obwohl bei ihr keine medizinische Behandlung mehr möglich war. Im Fachjargon heißt das "Asylierungsfall", eine Leistungspflicht der Krankenversicherung besteht dann nicht mehr.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

