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Kann ein Rechtsbeistand gleichzeitig einstweiliger Erwachsenenvertreter sein?

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtFragen aus der PraxisAufsatzMichaela SchweighogferÖZPR 2023/72ÖZPR 2023, 120 Heft 4 v. 20.9.2023

Ja, aber! Wenn keine Interessenkollision zwischen der betroffenen Person und dem Vertreter zu befürchten ist, ist eine Personenidentität zwischen dem Rechtsbeistand im Verfahren (§ 119 AußStrG) und dem einstweiligen Vertreter (§ 120 AußStrG) grundsätzlich

Nach § 119 AußStrG

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