Ursprünglich sollte der Bonus für pflegende Angehörige (Angehörigenbonus) bereits im Juli beschlossen werden und ein Anspruch erstmals mit 1. 1. 2023 entstehen. Nach kurzfristiger Absetzung von der Tagesordnung des Parlaments hat nunmehr im Dezember ein geänderter Gesetzesentwurf den Sozialausschuss passiert. Die Gruppe der Anspruchsberechtigten wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf um Pensionistinnen und Pensionisten sowie Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen erweitert. Allerdings soll diese gesetzliche Regelung nunmehr für alle Anspruchsberechtigten erst mit 1. 7. 2023 in Kraft treten. Im Folgenden soll ein erster Überblick über die geplante Regelung gegeben werden.

