Insbesondere bei schwerbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist entgegen den Bestimmungen des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) und der Kindereinstufungsverordnung (Kinder-EinstV) eine rechtswidrige Gutachtenspraxis zu beobachten. Die korrekte Vorgangsweise soll in diesem Beitrag skizziert und anhand eines konkreten Beispiels dargestellt werden.

