Mindestsicherung für kieferorthopädische Behandlung durch Privatarzt. VwGH: Im Rahmen der Mindestsicherung ist auch Krankenhilfe in Form der Übernahme der notwendigen und üblichen Privatarztkosten für eine kieferorthopädische Behandlung zu leisten, wenn es an Vertragsärzten fehlt, die die Behandlung an Volljährigen vornehmen.
Ro 2020/10/0030

