Rechtsanwalt als Sachwalter: Umsatzsteuerbefreiung? VwGH: Ein Rechtsanwalt, der 2014 Leistungen als Sachwalter erbracht hat, kann dann als "anerkannte Einrichtung mit sozialem Charakter" gemäß Art 132 Abs 1 Buchstabe g Mehrwertsteuerrichtlinie von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein, wenn andere Steuerpflichtige (etwa gemeinnützige Vereine), die unter vergleichbaren Umständen wie er Sachwalterleistungen erbracht haben, im Jahr 2014 von der geübten allgemeinen Verwaltungspraxis als solche Einrichtungen anerkannt wurden.

