vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unter welchen Voraussetzungen wird nach Ablauf der Befristung Pflegegeld weitergewährt?

Pflegegeld & SozialrechtFragen aus der PraxisAufsatzMartin GreifenederÖZPR 2022/28ÖZPR 2022, 48 Heft 2 v. 27.4.2022

Für eine Weitergewährung nach Ablauf der Befristung muss ein Antrag gestellt werden. Erfolgt ein solcher Weitergewährungsantrag innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Befristung, so ist bei Vorliegen eines entsprechenden Pflegebedarfs das Pflegegeld mit Beginn des auf den Ablauf der Frist folgenden Monats (nahtlos) weiterzugewähren.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!