Für eine Weitergewährung nach Ablauf der Befristung muss ein Antrag gestellt werden. Erfolgt ein solcher Weitergewährungsantrag innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Befristung, so ist bei Vorliegen eines entsprechenden Pflegebedarfs das Pflegegeld mit Beginn des auf den Ablauf der Frist folgenden Monats (nahtlos) weiterzugewähren.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

