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Kündigung des Heimvertrags durch den Heimträger: Eine vergleichende Betrachtung

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtAufsatzMartina Brugger, Maria-Kristina SteinerÖZPR 2022/10ÖZPR 2022, 18 - 21 Heft 1 v. 22.2.2022

Das Heimvertragsrecht verfolgt unter anderem den Zweck, auch verwirrten, dementen, depressiven oder an Schmerzen leidenden Personen einen Heimplatz zu verschaffen und zu erhalten. Es wurden insbesondere stark erhöhte Kündigungsschwellen festgesetzt, die Bewohnern selbst dann einen Heimplatz erhalten sollen, wenn sie den Heimvertrag durch störendes Verhalten verletzen. Alte Menschen sollen davor geschützt werden, von heute auf morgen "vor die Türe gesetzt" zu werden. Gleichzeitig soll aber der Heimbetrieb nicht in einem unerträglichen Ausmaß gestört werden. (FN )

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