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Pflegevermächtnis: Höhe des "Pflegelohns"

Haftung, Kosten & QualitätRechtsprechungJudikaturMatthias NeumayrÖZPR 2022/17ÖZPR 2022, 32 Heft 1 v. 22.2.2022

Pflegevermächtnis: Höhe des "Pflegelohns". OGH: Das Pflegevermächtnis ist anhand des angemessenen Lohns des Pflegenden im Sinne des § 1152 ABGB nach Art, Dauer und Umfang der Pflegeleistungen zu bemessen. Die Mindestlohntarife für im Haushalt Beschäftigte können als Orientierungsgröße dienen.

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