Anrechnung von "Zuwendungen" auf das Pflegevermächtnis. OGH: Eine Zuwendung, die auf das Pflegevermächtnis anzurechnen ist, setzt voraus, dass die Zuwendung wegen der Erbringung von Pflegeleistungen gewährt wurde.
2 Ob 54/21m
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

