Vermögenserforschung: Auskunftspflicht der Bank. OGH: Den Erwachsenenvertreter trifft die Pflicht zur Erforschung und Sicherung des Vermögens der betroffenen Person. Im Fall einer identifizierten Spareinlage der betroffenen Person kann die Bank die Auskunft über inhaltliche den Vertrag betreffende Daten (zB Einlagestand bei Eröffnung) selbst dann, wenn das Kleinbetragssparbuch nicht vorgelegt werden kann, nicht unter Berufung auf das Bankgeheimnis verweigern.

