Die Übertragung der Erwachsenenvertretung (Wechsel, Umbestellung eines Erwachsenenvertreters) ist nur bei der gerichtlichen Erwachsenenvertretung vorgesehen. Das bestehende Vertretungsverhältnis wird dabei vom bisherigen Erwachsenenvertreter auf eine andere Person als neuen Erwachsenenvertreter übertragen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

