Erwachsenenschutzakt und bevollmächtigter Vertreter. OGH: Das Akteneinsichtsrecht der betroffenen Person kann auch durch einen bevollmächtigten Vertreter ausgeübt werden.
6 Ob 243/20h
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Erwachsenenschutzakt und bevollmächtigter Vertreter. OGH: Das Akteneinsichtsrecht der betroffenen Person kann auch durch einen bevollmächtigten Vertreter ausgeübt werden.
6 Ob 243/20h
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
