Unterbringung bei bestehender Absonderung nach dem Epidemiegesetz? Schließt eine Absonderung eines auf einer psychiatrischen Abteilung befindlichen Kranken wegen COVID-19 durch die Verwaltungsbehörde die (zusätzliche) Unterbringung nach dem UbG grundsätzlich aus? Nach Ansicht des Landesgerichts (LG) St. Pölten nicht - eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) steht dazu (noch) aus.
23 R 46/21v

