Die gegenwärtige Corona-Krise stellt die Verantwortlichen in Einrichtungen, die dem HeimAufG unterliegen, vor große Herausforderungen. Sie sind mit unterschiedlichen Fragen konfrontiert: Wer setzt freiheitsbeschränkende Maßnahmen nach den sanitätspolizeilichen Vorschriften in ihren Einrichtungen um? Muss dabei das Einrichtungspersonal mitwirken? Verdrängen solche Maßnahmen die Freiheitsbeschränkungen nach dem HeimAufG? Nicht zuletzt geht es um die Frage, ob Beschränkungen der Bewegungsfreiheit von Bewohnern aufgrund gesundheitsrechtlicher Vorschriften der Bewohnervertretung zu melden sind.

