Gesetzliche Erwachsenenvertretung. Die Voraussetzungen für die ausnahmsweise Anordnung eines Genehmigungsvorbehalts nach § 242 Abs 2 ABGB sind entsprechend eng abgesteckt.
6 Ob 244/19d
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Gesetzliche Erwachsenenvertretung. Die Voraussetzungen für die ausnahmsweise Anordnung eines Genehmigungsvorbehalts nach § 242 Abs 2 ABGB sind entsprechend eng abgesteckt.
6 Ob 244/19d
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
