Das neue Erwachsenenschutzrecht ist nunmehr seit mehr als eineinhalb Jahren (1. 7. 2018) anzuwenden. Manche finden es gut, andere sind weniger begeistert davon und manche wissen noch gar nicht, dass sich auch für sie einiges geändert hat. Eine umfassende Bestandsaufnahme und Evaluierung gibt es noch nicht und ist auch, angesichts der vielen verschiedenen Personengruppen, die davon betroffen sind, schwierig. Dennoch habe ich vor einigen Monaten eine Umfrage dazu gestartet, um erste - in der Regel subjektive - Erfahrungen mit dem neuen Erwachsenenschutz-Gesetz in der Praxis zu erheben. Dabei sind schon einige interessante Ergebnisse zu Tage gefördert worden.

