BewohnervertreterInnen arbeiten auf Grundlage des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG), das 2005 in Österreich in Kraft getreten ist. Es regelt die Anwendung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen, Krankenanstalten, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und Menschen mit Behinderungen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

