Die angekündigten Neuerungen im Bereich des Unterbringungsrechts, des Maßnahmenvollzugs und der Sicherungshaft betreffen die körperliche Bewegungsfreiheit von Personen, die vermeintlich gefährlich sind. Mit der zwangsweisen Beschränkung der Bewegungsfreiheit wird massiv in ein Grundbedürfnis von Menschen eingegriffen. Ein verantwortungsvoller und sensibler Umgang mit diesem Thema ist daher sehr wichtig.Beim Erwachsenenschutzrecht und beim Heimaufenthaltsrecht sind derzeit keine Änderungen geplant. Die kürzlich geschaffenen Neuerungen - das Erwachsenenschutz-Gesetz und die Ausdehnung des HeimAufG auf Kinder- und Jugendeinrichtungen sind erst im Juli 2018 in Kraft getreten - sind zwar in der Praxis angekommen, müssen aber noch teilweise durch Rechtsprechung und praktische Anwendung feinjustiert werden.

